ruegencacher.de

.: Geocaching auf Deutschlands größter Insel :.

TÜV-Bericht zum Objekt: Hausmeister von Mukran

 

Kritisch und unmissverständlich ist der Prüfbericht ausgefallen. Die TÜV-Experten Walter und Günni waren in einer verdeckten Aktion auf dem Gelände des Hausmeisters unterwegs und haben unglaublich viele Verstöße und Mängel feststellen müssen. Wie peinlich! Aber lest selbst…

 

Prüfbericht des königlich Schleswig-holsteinischen TÜVs

Prüfobjekt: Der Hausmeister von Mukran

 

Inhalte:

Prüfpunkte

 

festgestellte Mängel

- nicht eingehaltener Normtrockengrad bei Zierpflanzen und Rabatten

- allgemeine Sicherheit und Ordnung

- Betreiben eines versteckten Bordells

- Beteiligung an der Bildung eines Geheimbundes zur Unterwanderung und Vernichtung des   Berufshausmeistertums

- Unsachgemäßer Umgang mit Belangen des Jugendschutzes

- nicht angemeldete Nebentätigkeiten

- Manipulierung einer amtlich eingestellten Stechuhr

- nicht artgerechte Tierhaltung

- Brandschutzvorschriften

 

 

Sehr geehrte Arbeitgeberin, sehr geehrter Arbeitgeber,

 

am 09. Juni 2011 wurde die Arbeit ihres Hausmeisters in ihrem Objekt/Gebäude verdeckt durch eine Expertenkommission überprüft und bewertet. Im Folgenden werden ihnen die festgestellten Mängel mitgeteilt. Als Prüfer waren die Herrn Walter und Günter von der Niederlassung des königlich Schleswig-holsteinischen TÜVs zu Kiel beauftragt worden.

 

Zu 1: nicht eingehaltener Normtrockengrad bei Zierpflanzen und Rabatten

 

Bereits auf dem Weg zum ersten Prüfobjekt wurden die Kontrolleure mit einer eklatanten Arbeitsfehlleistung konfrontiert. Der Weg, welche eine zufriedenstellende Annäherung an das Objekt gewährleisten sollte, war über und über mit Unkraut überwuchert. Das Schlimmste allerdings war, dass jedes einzelne der Blätter nass war. Eine unabhängige Überprüfung durch die eingesetzten Experten ergab eine Wasserkonzentration von mehr als 7 Tropfen pro Normblattgröße. In Folge dieser groben Überschreitung der Richtgröße für Pflanzenblattfeuchtigkeit, erreichten die beiden Kontrolleure das erste Prüfobjekt nur mit durchweichter Bekleidung und schlechter Laune. Für den extravaganten und wohlklingenden Namen des ersten Prüfobjektes gibt es allerdings massiv Pluspunkte.

 

 

Zu 2: allgemeine Sicherheit und Ordnung

 

Während der Begehung des Objektes mussten unsere Experten feststellen, dass doch allerlei Unrat und Bauschutt umher liegt. Vereinzelt wurden sogar umherliegende Werkzeuge entdeckt, was nun wirklich ein enormer Verstoß gegen die allgemeine Sicherheit und Ordnung darstellt. Man stelle sich nur vor, ein Mitarbeiter des königlich Schleswig-holsteinischen TÜVs würde sich daran den Fuß stoßen. Eine derartige Beschädigung des Prüfeigentums wäre nicht hinnehmbar. Eine saubere und gradlinige Ausrichtung des Bauschutts könnte hier Abhilfe schaffen und gleichzeitig das Aussehen des gesamten Objektes aufpolieren. Beispielhaft sei hier die rechtwinklige Ausrichtung von Tapetenfetzen genannt, welche, wenn man sie dann nach Schnipselgröße sortieren würde, ein schönes Mosaik abgeben würde und somit auch ein schöner Blickfang für Besucher ihres Objektes darstellen würden.

 

Zu 3: Betreiben eines versteckten Bordells

 

Eine der erschütterndsten Feststellungen war allerdings, dass unsere Qualitätsprüfer in in ihrem Objekt aufgefundenen Unterlagen Hinweise auf ein versteckt geführtes Bordell gefunden haben. Allein aus Gründen des Jugendschutzes und der allgemeinen Moral erweist sich dieser Fund als höchst bedenklich und verwerflich. Wenn man den versteckten Hinweisen aus den aufgefundenen Unterlagen folgt, muss man schließen, dass diese, sagen wir mal Aktivitäten, schon längere Zeit betrieben werden. Versteckt mit anderen bedenklichen Unterlagen wurden Statistikbücher über eine so genannte „Leihverkehrs“-Statistik aufgefunden. Wenn man den Worten Glauben schenken kann, handelt es sich um weit verstricktes Netz an ähnlichen Betrieben mit mafiaähnlichen Strukturen. Es soll eine zentrale Rechnungsstelle geben. Diese wird in den Unterlagen als „Deutsche Staatsbibliothek“ bezeichnet, welche alle Rechnungen bezahlt und auch den „Zentralkatalog“ verwaltet. Mit Grauen wanden sich unsere Prüfer hier ab und verschlossen ihren Geist vor weiteren Informationen. Auf das schärfste müssen wir fordern diese Aktivitäten sofort einzustellen oder zumindest anzumelden und uns angemessen zu beteiligen.

 

 

 

Zu 4: Beteiligung an der Bildung eines Geheimbundes zur Unterwanderung und Vernichtung des Berufshausmeistertums

 

Während des Studiums der Unterlagen zum Sachverhaltskomplex unter Nummer 3 entdeckten unsere Kontrolleure Informationen welche der strengsten Geheimhaltung unterliegen. Wir sagen es ihnen nur ungern, aber ihr Objekt scheint ein Herd für umstürzlerische Bestrebungen, separatistische Neigungen, ja für das Betreiben einer Vereinigung zu sein, welche sich die Ausrottung des Berufshausmeistertums zum Ziel gemacht hat. Schon lange verfolgt der königlich Schleswig-holsteinische TÜV diese Spuren und hier wurden unsere Mitarbeiter endlich fündig. Es konnte ein Manuskript gesichert werden, welches diverse Querverweise auf Propagandaschriften dieser Operation enthält. Sämtliche Informationen hierzu unterliegen allerdings strengster Geheimhaltung und dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. Nur so viel sei gesagt, dass es sich um Schriften mit den Namen „Der Geheimbund des Zaren“ und die „Aufrechten“ handelt. Urheber sollen ein gewisser Kurt Eisner und ein gewisser Jakow Drabkin sein. Die Ermittlungen hierzu dauern momentan an. Bis auf weiteres wird der Flügel ihres Objektes, in welchem diese belastenden Unterlagen gefunden wurden, für die Öffentlichkeit gesperrt. Bereiten Sie sich hierzu auf Befragungen vor. Ebenfalls wird ihr Hausmeister, sollten wir ihm denn habhaft werden, hierzu hochnotpeinlich befragt werden. Weiterhin werden sie hiermit aufgefordert sämtliche Informationen, welche Sie bisher gelesen haben, umgehend zu vergessen.

 

 

 

Zu 5: Unsachgemäßer Umgang mit Belangen des Jugendschutzes

 

Auf Grund der oben genannten Anschuldigungen wollten unsere Kontrolleure nun mit ihrem Mitarbeiter persönlich sprechen, konnten diesen aber nicht persönlich antreffen. Während der Suche nach ihrem Mitarbeiter entdeckten unsere Experten weitere Hinweise auf unsachgemäßen Umgang mit den Belangen des Jugendschutzes. In der privaten Werkstatt ihres Mitarbeiters wurden diverse Poster und Bilder mit, nun sagen wir mal zensiertem Inhalt, festgestellt. Eine sachgemäße Entfernung durch unsere Mitarbeiter vor Ort war nicht möglich, da diese „Bildnisse“ offenbar mit Industrie-Zwei-Komponenten-Kleber befestigt wurden. Der Raum wurde vorerst für die Öffentlichkeit versiegelt. Seitens unserer Behörde wird nun folgendes Vorgehen angeraten. Der Raum ist durch ein Flammenwerfereinsatz „zu reinigen“ (diese Vorgehensweise würde sich auch bei den abblätternden Tapeten anbieten), danach wir ein neutral grauer Anstrich der Wände vorgenommen. Aufmunternde Sprüche wie: „Arbeite erst und frage dann... niemals.“ in einem anderen Grauton an die Wände geschrieben, könnten die Produktivität ihres Hausmeisters enorm steigern. Betrachten sie diesen „Vorschlag“ als Umsetzungsauftrag. Die Erfüllung dieser Auflage wird beim nächsten Besuch überprüft.

 

 

 

Zu 6: nicht angemeldete Nebentätigkeiten

 

Weiterhin wurden diverse finanzrechtliche Verstöße ihres Mitarbeiters aufgedeckt. In demselben jugendgefährdenden Raum (unter Nummer 5 genannt) konnten diverse Hinweise auf eine unangemeldete Nebentätigkeit ihres Hausmeisters aufgefunden werden. Offenbar handelt es sich hier um Werbematerialien, welche zum Besuch einer bestimmten Vergnügungsschifffahrtsgesellschaft aufrufen. Inwieweit diese Materialien in Zusammenhang stehen mit den Nummern 3 bis 5 dieses Berichtes, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Ein unabhängiges Expertenteam untersucht derzeit die verworrenen Finanzströme, welche diese Schifffahrtsgesellschaft und ihr „Objekt“ miteinander verbindet. Sollte sich herausstellen, dass die hier erwirtschafteten Gelder für die Finanzierung des unter Nummer 4 dieses Berichtes genannten Geheimbundes verwendet wurden, müssen Sie und ihre Mitarbeiter sich auf einige Fragen gefasst machen. Die festgestellten Beweismittel wurden sichergestellt, um sie vor dem anstehenden Flammenwerfereinsatz zu bewahren. In diesem Zusammenhang wurde ermittelt, dass ein Großteil des von ihnen als „Hausmeisterbudget“ veranschlagten Geldes niemals in die Wartung und Instandsetzung ihres Objektes geflossen ist.

 

Zu 7: Manipulierung einer amtlich eingestellten Stechuhr

 

Bezugnehmend auf die Nummer 6 dieses Berichtes wurde ebenfalls festgestellt, dass die Arbeitszeiten ihres Hausmeisters doch mehr als undurchsichtig protokolliert wurden. Mit anderen Worten es gibt keinen Nachweis darüber, ob hier je ein Hausmeister gearbeitet hat und wenn ja, was sehr unwahrscheinlich ist, wie lange er gearbeitet hat. Sämtliche elektronischen Zeiterfassungssysteme weisen diverse Manipulationsspuren auf. Es besteht also gut die Möglichkeit, das sich auf Ihr uns hier vorliegendes Stelleninserat ein sogenannter Hausmeisternomade gemeldet hat. Der schlechte Zustand, in welchem sich Ihr Objekt momentan befindet, könnte ein Anhaltspunkt dafür sein. Auf Grund der vielen krummen Geschäfte ihres Hausmeisters, der diversen Nichtbeteiligungen an Gewinnen aus halblegalen Aktivitäten und der phänomenal dreisten Gründung eines Geheimbundes sieht sich der königlich Schleswig-holsteinische TÜV gezwungen ihr „Objekt“ unter Zwangshausmeisterverwaltung zu stellen.

 

Prüfbericht des königlich Schleswig-holsteinischen TÜVs

Hier: Fortsetzung

Prüfobjekt: Der Hausmeister von Mukran – Bonus

 

Bezugnehmend auf den ersten Teil des Berichtes müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass weitere Nachforschungen auch weiteres Fehlverhalten ihres Hausmeisters aufgedeckt haben.

 

 

Zu 8: nicht artgerechte Tierhaltung

 

Während einer Inspektion der vermeintlichen Arbeitsorte ihres Hausmeisters wurde unter anderem ein Fall von nicht artgerechter Tierhaltung bekannt. In dieser Grube, unsere Experten können es nicht anders beschreiben, wurde eine völlig ausgehungerte Schlange aufgegriffen. Darüber hinaus konnte festgehalten werden, dass diese Schlange eine Schwanzverletzung aufwies. Ob es sich hier um eine sogenannte „Schlangengrube“ handelt, wird derzeit noch von Experten der Reptilienabteilung überprüft. Ob diese illegale Schlangenzucht ein weiteres verbrecherisches Standbein ihres „Hausmeisters“ ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Fakt ist, dass auf dem derzeit bekannten Schwarzmarkt der Preis für frisches Schlangenfleisch und diverse Schlangennebenprodukte ungemein hoch ist. Auf Grund der recht kleinen Population in der Schlangengrube (1 Schlange) gehen wir derzeit von einem gescheiterten oder aufgegebenen Projekt aus. Es besteht aber darüber hinaus auch die Möglichkeit, dass die Schlangenproduktion längst an eine andere Stelle verlegt wurde und dieses Exemplar quasi zurückgelassen oder vergessen wurde. Auch ein möglicher okkultistisch ritueller Hintergrund sollte nicht unbedacht bleiben. Da ihr Hausmeister ja möglicherweise mit bis nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an der Gründung und Betreibung eines Geheimbundes beteiligt ist, könnte es auch sein, dass die Schlange das Symbol dieses Geheimbundes ist und es sich somit um ein quasi heiliges Tier für die Geheimbündler handelt. Die Schlange wurde in Verwahrung genommen um bei eventuell späteren Verhandlungen mit dem Geheimbund (mögliche Gewinnbeteiligungen, Geiselaustausch, etc.) ein Ass im Ärmel zu haben.

 

Zu 9: Brandschutzvorschriften

 

Abschließend bleibt noch ein Mangel anzusprechen. Während der Kontrolle der Schlangengrube wäre ein Mitarbeiter von uns beinahe über einen nicht normkorrekt zusammengelegten Feuerwehrschlauch gestolpert. Die Folgen welche sich aus so einem vermeintlichen kleinen Mangel ergeben können, sind meist nicht abschätzbar. Zuerst dachte unserer Mitarbeiter in Panik es wäre eine weitaus größere Schlange als die in der Grube, welche sich von hinten an ihn herangeschlichen hat. In seiner Furcht rannte er kopflos in einen nahen Wald und irrte dort mehrere Stunden umher. Mittlerweile befindet er sich in psychiatrischer Behandlung und weist sehr starke Angstgefühle für alles schlangenartige und für Bäume auf. Mal abgesehen davon, dass hier jede Sekunde ein Feuer ausbrechen könnte und dann ein sauber aufgerollter Feuerwehrschlauch hilfreich wäre, könnte ein sauber aufgerollter Feuerwehrschlauch ebenfalls starke Psychosen ihrer Mitarbeiter verhindern.

 

Fazit:

 

Ihr „Objekt“ befindet sich in einem beklagenswerten Zustand. Auf Grund der Summe an Verstößen, verbrecherischen Handlungen und geheimbündlerischer Aktivitäten stellt sich die Frage, ob hier überhaupt jemals ein richtiger Hausmeister gearbeitet hat. Das gesamte Gelände wird, wie bereits erwähnt, hiermit unter Zwangshausmeisterverwaltung gestellt. Haben Sie überhaupt jemals ihren „Hausmeister“ bei der Arbeit gesehen?

Um es kurz zu machen, dieser Cache ist voll der Hammer! Eine geniale Lost Place Erfahrung hier in heimischer Umgebung. Für die, welche dieses Cache noch nicht gemacht haben, habe ich nur eine Empfehlung: Blaumann anziehen und sofort anfangen.

 

Danke Lex für diesen schönen, abwechslungsreichen und genialen Cache sagt FA&FA

 

 

 

 

Prüfbericht des herzoglich schleswig-holsteinischen Tüvs

Prüfobjekt: mehrere Objekte des Hausmeisters von Mukran

 

Sehr geehrter Eigentümer / Sehr geehrter Arbeitgeber

 

Da sie auf unser letztes Mahnschreiben nicht reagiert haben, erlaubten wir uns, die Überwachung der kontrollierten Objekte zu verschärfen und einer genaueren Inspektion zu unterziehen. Bei der Sichtung der Unterlagen unser beiden hochgeschätzten Kollegen Günni und Walter von der Niederlassung des herzoglich schleswig-holsteinischen TÜV zu Kiel (im ersten Anschreiben fälschlicherweise als königlich tituliert), sind uns eine große Anzahl zusätzlicher Mängel aufgefallen, welche im Folgen einzeln aufgelistet und erläutert werden sollen:

 

Eine unabhängige und verdeckte Überprüfung diverser Objekte am 09.Juni A.D. 2011 bezog sich auch auf folgende Prüfpunkte:

 

1.) Zustand der Zu- und Abwegungen, insbesondere Flucht- und Rettungswege

2.) Ordnung und Sauberkeit im sanitären Bereich

3.) Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsschutzes

4.) Verstoß gegen Einfuhrgesetze

5.) Einhaltung der Bestimmung zur DIN

6.) besondere Bestimmungen des Hotel- und Gastgewerbes

7.) Brandschutzverordnung

8.) Hausrecht

 

Wie bereits im oberen Abschnitt erwähnt, sind diese 10 Punkte im nun eingeleiteten ersten Mahnverfahren zusätzlich zu den bestehenden 9 Punkten nach reiflicher Recherche hinzugefügt worden.

 

 

 

Zu 1.): Zustand der Zu- und Abwege, insbesondere Flucht- und Rettungswege

 

Ergänzend zu den Ausführungen in unserem ersten Anschreiben ist auf aktuellen hochauflösenden Satellitenbildern und natürlich durch visuelle und haptische Vor-Ortprüfung festgestellt worden, dass die Objekte in einem Zustand sind, der keine ordentliche Annäherung gewährleistet. Im Amtsdeutsch nennt sich eine solche Vegetationsform „Objekt mit Dornröschen-Bewuchs“, kurz ODB in der Ausprägung A+. Zur Erläuterung muss angemerkt werden, dass durch scheinbar falschen Umgang mit Saatgut seitens des von Ihnen eingesetzten Hausmeisters vorrangig Pflanzen und Gewächse der Gattungen Urtica, Rubus, Cirsium und Rosa anzutreffen sind. Diese Flora ist in dieser abgelegenen Gegend von Preußisch-Pommern zwar recht häufig anzutreffen, eine solch ausgeprägte Habitatbildung jedoch auch auf dieser Insel ungewöhnlich. Natürlich könnte dadurch der Eindruck entstehen, unliebsame TÜV-Prüfer von den Objekten fernzuhalten, zumindest aber, den ordnungsgemäßen Zugang zu erschweren. Sie werden hiermit dazu aufgefordert, die Flucht- und Rettungswege umgehend freizumachen, damit zukünftige Prüfgruppen, die nicht über die hervorragende Konstitution unserer beiden Prüfer verfügen, ihrer Arbeit nachkommen können.

 

Zu 2.) Ordnung und Sauberkeit im sanitären Bereich

 

Bei der begleitenden Begutachtung der sanitären Anlagen, der von Ihnen betriebenen Einrichtungen ist unseren Fachprüfern aufgefallen, dass die gesetzlichen Standards der DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie) in keiner Weise eingehalten worden sind. So kann es unserem Prüfbericht gemäß nicht hingenommen werden, dass sich öffentliche Aborte in der freien Wildnis, abgesetzt von den jeweiligen Haupthäusern befinden und zu allem Ungemach miteinander verbunden sind. Diese Form des sozialen Toilettengangs ist seit dem Untergang des Imperium Romanum nicht mehr zeitgemäß und ist ein klarer Verstoß gegen die heutigen Sozialansprüche der Gesellschaft. Darüber hinaus stellt diese besondere Form der Trockentoilette einen eklatanten Verstoß gegen die ArbStättV dar, denn hier wird insbesondere gegen die Arbeitsstättenregeln ASR 5 (Lüftung), ASR A3.5 (Raumtemperatur), ASR 7/1 (Sichtverbindung nach außen), ASR A3.4 (Sicherheitsbeleuchtung) und ASR 37/1 (Toilettenräume) verstoßen. Ich weise sie hiermit an, sich um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu kümmern. Die DGHM empfiehlt zur Einhaltung der Standards Maßnahmen der Sterilisation und Desinfektion, sowie vorübergehende Quarantäne.

 

 

Zu 3.) Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsschutzes

 

Unsere Arbeitsschutzbeauftragten Obleute Günni und Walter protokollierten während ihrer Inspektion Ihrer Liegenschaften massive Verstöße gegen die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes. So konnten die festgestellten und zum Teil recht erheblichen Gefährdungen unserer Mitarbeiter nur durch eine stärker ausgeprägte persönliche Resilienz (Widerstandsfähigkeit) keinen bleibenden gesundheitlichen und psychologischen Folgeschaden verursachen. Die Gefährdungsbeurteilung ihrer Liegenschaften würde ganze Bibliotheken füllen, denn von hochstehenden Teppichkanten, über unsachgemäß geflieste Sanitäranlagen, bis hin zu feuchten Kellerräumen gab es keinen Bereich, der nicht besonders geprüft werden müsste. Zu diesem Zweck werden in den kommenden Wochen und Monaten weitere Experten detaillierte Untersuchungen anstellen.

 

 

 

Zu 4.) Verstoß gegen Einfuhrgesetze

 

Bei Prüfobjekt Nummer 2 fiel unseren Vor-Ort-Spezialisten auf, dass der von Ihnen eingesetzte Hausmeister scheinbar auf einen billigen Marketingtrick aus Ostasien hereingefallen ist, denn neben des allgemeinen und unter Punkt 1 bereits ausführlich beschriebenen katastrophalen Faunazustandes, konnte an dieser Stelle auch ein stattliches Exemplar des unter offiziellen Einführungsverbotes stehenden fungus ferrum festgestellt werden. Diese Art, die den psychoaktiven Pilzen zugeordnet werden muss, stellt eine akute Bedrohung für die einheimische Flora und Fauna dar. Der Pilz bildet gefährliche Sporen aus, den Geist aller Lebewesen in der näheren Umgebung täuschen und teilweise heftige Halluzinationen auslösen. Das führt unter anderem dazu, dass der Pilz nicht als solcher erkannt wird. An dieser Stelle wird Ihnen angeraten, dem Hausmeister umgehend eine große Menge an Fungiziden zur Verfügung zu stellen, damit sich diese Pilzart nicht vermehrt.

 

Zu 5.) Einhaltung der Bestimmung zur DIN

 

Ähnlich wie der technische Überwachungsverein ist auch das Deutsche Institut für Normung eine wesentliche Institution, die zur Sicherheit in Deutschland beitragen. Unsere beiden Fachprüfer sind nebenamtlich in den Normenausschüssen tätig und kennen alle 32.454 DIN-Normen auswendig und bereits nach kurzer Zeit waren sie mit ihrem Latein am Ende, denn die Vielzahl an Verstößen konnte in ihren biologischen Datenspeichern nicht verarbeitet werden. Kurzerhand beschlossen die Beiden, sich Hilfe durch das Fachinstitut zu organisieren, um eine entsprechende Aufarbeitung sicherzustellen und den Kopf frei für den eigentlichen Auftrag zu haben. Exemplarisch sei hier der Verstoß bei der Zeitdienstanlage nach DIN 276 genannt, bei der der von Ihnen eingesetzte Hausmeister eigenmächtig oder im Auftrag das genormte Zählwerk, sowie Messskala und Schutzgehäuse zu einem unbekannten Zweck manipuliert hat. Weiterhin könnte durch diese Manipulation ein Verstoß gegen § 268 StGB (Fälschung technischer Aufzeichnungen) vorliegen. Die Ordnungsbehörde wurde bereits darüber in Kenntnis gesetzt.

 

Zu 6.) besondere Bestimmungen des Hotel- und Gastgewerbes (HoGa)

 

Nachdem unsere freien Mitarbeiter schließlich ihre Haupt-Filiale trotz aller Widrigkeiten erreichen konnten, begannen sie sofort mit ihrer Analyse der besonderen Bestimmungen des HoGas. Offensichtlich gehört ihr Haus definitiv zu den gewerblichen Gaststätten- und Beherbergungsbetrieben und so konnten eine Fachaufsicht in den sensiblen Bereichen, insbesondere den Schlaf- und Küchenräumen eklatante Mängel zum Vorschein bringen. Zum einen sind Ihre Housekeeper scheinbar unwillig, die bereits bestehenden Mängel in enger Zusammenarbeit mit dem Hausmeister abzustellen und gewisse Gefährdungspotentiale (exemplarisch: hochstehende Teppichkanten, Glassplitter in den Schlafräumen, unsachgemäße Isolierung von elektrischen Leitungen…) abzustellen. Weiterhin führte die Überprüfung des Küchenbereichs zur Erkenntnis, dass die wesentlichen Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden und schwerwiegende Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz vorlagen. Es konnten im gesamten Bereich Kotansammlungen von Nagetieren festgestellt werden. Unsere beiden Experten waren sehr gewissenhaft in ihrer Arbeit und überprüften sämtliche zugänglichen Bereiche. Sollten die Mängel nicht umgehend beseitigt werden, wird es dazu führen, dass wir einen Verweis gegenüber der DEHOGA aussprechen werden.

 

 

Zu 7.) Brandschutzverordnung

 

Neben dem bereits gemeldeten nicht ordnungsgemäß aufgerollten Feuerwehrschlauch wurde im Nachgang recherchiert, dass sie ihre regulären Termine zur Feuerstättenschau durch einen amtlichen Schornsteinfeger mit Kehrmonopol seit mehreren Jahren nicht eingehalten haben. Bereits im Erlass des Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe zur Regelung des Schornsteinfegerwesens vom 14. Mai 1880 ist die Notwendigkeit der regelmäßigen Inspektion der Schornsteinanlagen im Küchen- und Wohnbereich geregelt worden.

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Ofen- und Abgasanlagen nicht mehr dicht sind, Brandschutzabstände zu brennbaren Gegenständen nicht eingehalten wurden, die Verbrennungsluftversorgung nicht gewährleistet ist, Verschleißspuren an den Heizanlagen vorhanden sind und gewaltige Rußmengen zur Verstopfung der Schornsteine geführt haben. Darüber hinaus gibt es konkrete Hinweise dafür, dass in den Wohnräumen keine Rauchwarnmelder installiert wurden. Diese erkannten Mängel stellen einen klaren Verstoß gegen die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), sowie gegen § 48 Absatz 4 (LBauO) Mecklenburg-Vorpommersche Landesbauordnung dar und werden entsprechend zur Anzeige gebracht.

 

Zu 8.) Hausrecht

 

Die von uns eingesetzten Mitarbeiter vom herzoglich schleswig-holsteinischen TÜVs zu Kiel haben während ihrer Kontrolltätigkeit festgestellt, dass es in ihren Objekten keine verbindliche Hausordnung gibt und dass darüber hinaus niemand das Hausrecht wahrzunehmen scheint. So war es völlig logisch, dass sich ein Geheimbund, ein Bordell, eine Schlangengrube und ein Graffiti-Atelier herausbilden konnten. Der Hausfrieden ist durch diese subversiven Entwicklungen massiv beeinträchtigt, denn in einem ordentlichen Haus, insbesondere im Hotel- und Gastbetrieb gebietet es allein die Vernunft, dass entsprechende Regelungen zum Schutze des Hauses und des Gastes erlassen werden sollten.

 

Prüfbericht des herzoglich schleswig-holsteinischen Tüvs

Prüfobjekt: mehrere Objekte des Hausmeisters von Mukran - Bonus

 

Eine unabhängige und verdeckte Überprüfung diverser Objekte am 09.Juni A.D. 2011 bezog sich bei weiteren Objekten auch auf folgende Prüfpunkte:

 

9.) Nachweisführung

10.) Wasserwirtschaftskreislauf

 

 

Zu 9.) Nachweisführung

 

Überraschend mussten unsere Kontrolleure feststellen, dass die gesamte Nachweisführung in ihrer Einrichtung recht überschaubar ist und ein wenig nachdenklich stimmt. Es kann ja wohl haushaltsrechtlich und buchhalterisch nicht angehen, dass Besucher zunächst durch das Objekt geführt werden und sich dann einzeln in das versteckte Gäste- und Besuchsbuch eintragen müssen. Hierzu ist es nach unseren Ermittlungen erforderlich, sich in schwierige Situationen zu begeben und stellenweise unmöglich Orte aufzusuchen. Es ist sehr eindeutig, dass sich ihr Hausmeister geradezu einen Spaß daraus macht, mit den hochverehrten Besuchern ein Katz- und Mausspiel zu veranstalten und sie an ihre körperlichen und geistigen Grenzen zu führen. Anschließend sind diese oftmals so verwirrt, dass sie bereit sind, jeden Preis zu bezahlen, über die deutlichen und schwerwiegenden Mängel hinweggetäuscht zu werden und sich dann noch mit einem überteuerten Servicetelefonanschluss ihrerseits herumplagen zu müssen. Kein Wunder, dass das Objekt sich in so einem heruntergekommenen Zustand befindet, denn hier hat niemand etwas von Wirtschaftlichkeitsprüfung und Haushaltsführung verstanden. Die baulichen Mängel zeugen eindeutig vom fehlenden Investitionswillen eines profitgierigen Immobilienbesitzers. Der Kunde sollte König sein.

 

 

 

Zu 10.) Wasserwirtschaftskreislauf

 

Bei dem letzten zu kontrollierenden Objekt wurden massive Verstöße gegen die Bestimmungen der Trinkwassergewinnung und der Abwasserbewirtschaftung festgestellt. Gemäß Normierung seitens der WHO hat jedermann Anspruch auf Zugang zu sauberen Trinkwasser und zu diesem Zwecke führten unsere Mitarbeiter stichprobenartige Kontrollen in ihren Trinkwasserlagern durch. Hier konnten massive Verschlammung, die Anreicherung mit Eisenoxid und das starke Auftreten von biologischen Organismen festgestellt werden. Ein eindeutiger Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung liegt demnach vor, da sich an dieser Stelle niemand für die Bestimmungen zu interessieren scheint. Wir mussten entsprechend Wasserproben nehmen und dem zuständigen Gesundheitsamt zukommen lassen. Der Laborbefund steht noch aus, eine Vor-Ort-Probe durch einen unserer TÜV-Kontrolleure erbrachte jedoch akute Bauchschmerzen, gepaart mit Erbrechen und Diarrhö, was wiederum daraus schließen lässt, dass die Werte wohl nicht im Normbereich liegen werden.

Die berechtigte Frage aus unserem ersten Anschreiben bleibt bestehen, denn ein „Hausmeister“ kann hier nicht der Arbeit nachgegangen sein, denn so viele Verstöße und Mängel lassen sich mit dieser Berufsgruppe nicht in Einklang bringen.

 

Sehr geehrte Eigentümer und Betreiber Lexparka, stellen sie umgehend die oben genannten Mängel ab, oder weitere „Experten“ werden ihre Liegenschaften durchkämmen, um weitere Normverstöße festzustellen.

 

Dieser Cache war mal wieder voll nach unserem Geschmack und so hatten FA&FA und ich jede Menge Spaß beim Erkunden der Örtlichkeiten und sind dabei auf ein paar lustige Sachen gestoßen, die uns geholfen haben, den umfangreichen TÜV-Bericht zu schreiben. Ein großer Dank an den Owner für diesen Cache – RSIS

 

 

 

 

Kommentare  

#2 Urlaubsauftraglexparka 2011-11-01 09:36
Wie ich aus gut unterrichteten Kreisen erfahren habe, macht der alte Hausmeister gerade Urlaub vom ganzen Stress. Aber ein harmloser Urlaubsauftrag wird da plötzlich zwischen zwei Massagen und Schlammpackunge n an ihn herangetragen. Sein Typ wird dringend verlangt. Kann sich der Hausmeister dazu durchringen, sein Hotel zu verlassen, um den kleinen "völlig harmlosen" Auftrag anzunehmen? Seid gespannt! 8)
#1 TÜV-Berichtlexparka 2011-11-01 09:30
Danke für diesen überaus kritischen Bericht. :-* :-* :-* Ich werde es umgehend an den neuen Hausmeister weiterleiten, sobald sich ein neuer für das heruntergekomme ne Objekt gefunden hat. Der alte hat mal wieder gekündigt :cry: und die Stelle ist vakant! ;-)

Kommentar schreiben

Sicherheitscode
Aktualisieren